Die IG Metall kann unter bestimmten Bedingungen die Wahl initiieren, ohne dass die Identität der beteiligten Beschäftigten gegenüber dem Arbeitgeber offengelegt werden muss.
Laut Betriebsverfassungsgesetz dürfen entweder drei wahlberechtigte Beschäftigte oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen.
Ist mindestens ein IG Metall-Mitglied im Betrieb, kann die Gewerkschaft die Wahlversammlung einberufen, auf der der Wahlvorstand gewählt wird – vertraulich und rechtssicher.
Falls keine Wahlversammlung zustande kommt oder kein Wahlvorstand gewählt wird, kann dieser auch durch das Arbeitsgericht bestellt werden.
Wir kennen das Wahlverfahren genau und übernehmen auf Wunsch die Organisation.
Wir beraten euch vertraulich, betreuen Wahlvorstände und Gremien kompetent und rechtssicher.
Und: Gewerkschaftsmitglieder haben Anspruch auf Rechtsschutz, etwa wenn der Arbeitgeber versucht, engagierte Metaller*innen unter Druck zu setzen.
Ja – und ihr habt das Recht dazu!
Mitbestimmung und der Schutz von Arbeitnehmerrechten beginnen mit einem Betriebsrat. Studien zeigen: In Betrieben mit Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen besser, die Löhne höher, die Arbeit sicherer und gesünder.
Die Wahl eines Betriebsrats ist ein demokratisches Recht der Beschäftigten. Im Betriebsverfassungsgesetz – dem „Grundgesetz“ für das Miteinander von Arbeitgebern und Beschäftigten – heißt es:
„In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“*
Das bedeutet: Wenn mindestens fünf volljährige Beschäftigte im Betrieb arbeiten, von denen mindestens drei seit über sechs Monaten dabei sind, kann jederzeit ein Betriebsrat gewählt werden – auch wenn es bisher keinen gibt.
Wer überlegt, einen Betriebsrat zu gründen, sollte frühzeitig Kontakt zur IG Metall aufnehmen. Wir kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen, die praktischen Abläufe und die Stolperfallen – und sorgen dafür, dass die Wahl rechtssicher und erfolgreich verläuft.
Die Wahl eines Betriebsrats ist euer gutes Recht – auch wenn der Arbeitgeber versucht, sie zu verhindern.
Gerade in Betrieben ohne Betriebsrat kann es passieren, dass Führungskräfte frühzeitig Wind von der Initiative bekommen und versuchen, sie zu unterbinden. Manche Arbeitgeber engagieren sogar spezialisierte Kanzleien – sogenannte „Union Buster“ –, um Betriebsratsgründungen zu sabotieren oder gewählte Gremien unter Druck zu setzen.
Aber: Der Arbeitgeber darf die Wahl nicht behindern oder verbieten.
Wer das tut, macht sich strafbar. Die Schutzrechte für Beschäftigte, die eine Wahl vorbereiten, wurden durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz deutlich gestärkt. Seitdem gilt: Auch Initiator*innen sind vor Kündigung geschützt.
Eine Betriebsratswahl mit Unterstützung der IG Metall bietet den größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten. Denn: Es müssen keine Namen von Beschäftigten offengelegt werden, die die Wahl initiieren. Die Wahl wird juristisch und notariell abgesichert – und wir sorgen dafür, dass es keine internen Konflikte oder persönlichen Risiken gibt. Wir unterstützen professionell bei Organisation, Kommunikation und allen rechtlichen Fragen – vertraulich und erfahren.
Sollte der Arbeitgeber versuchen, Druck auszuüben oder die Wahl zu behindern: Du bist nicht machtlos. Die IG Metall bietet sofortige rechtliche Unterstützung und steht dir zur Seite – mit Expertise, Solidarität und Rechtsschutz für Mitglieder.
Die Durchführung einer Betriebsratswahl erfordert Sorgfalt und Fachkenntnis. Vom Wahlausschreiben über die Wählerliste, Stimmzettel und Briefwahl bis hin zu den Vorschlagslisten mit Kandidat*innen – alles muss korrekt und rechtssicher organisiert sein. Unser Tipp: Die Wahlinitiator*innen sollten möglichst auch im Wahlvorstand mitarbeiten und – wenn gewünscht – selbst kandidieren. Denn ihr Kündigungsschutz ist zeitlich begrenzt und wird durch die Rolle im Wahlvorstand zusätzlich gestärkt.
Je nach Betriebsgröße gelten unterschiedliche Fristen:
Nach der Vorbereitung wird der Betriebsrat gewählt. Die Größe des Gremiums richtet sich nach der Zahl der wahlberechtigten Beschäftigten:
Fazit: Mit der IG Metall an eurer Seite wird die Betriebsratswahl nicht nur sicher, sondern auch stark. Wir sorgen für rechtliche Absicherung, professionelle Durchführung und solidarische Unterstützung – damit Mitbestimmung gelingt.