Erster Erfolg bei Norma

Norma: Arbeitsgericht bestätigt Auffassung der IG Metall

27.07.2020 | Die Auffassung der IG Metall, dass Norma mit den örtlichen Betriebsräten verhandeln muss, hat das Arbeitsgericht Offenbach am heutigen Montag bestätigt (ArbG Offenbach Az 8 BV 12/20). Dem entsprechend wurde der Antrag des Arbeitgebers auf Einsetzung einer Einigungsstelle mit dem Gesamtbetriebsrat abgewiesen. Norma muss jetzt mit den beiden örtlichen Betriebsräten verhandeln. Die IG Metall zeigt sich sehr zufrieden mit dem erzielten Teilerfolg.

Auch die  betroffenen Betriebsräte in Maintal und Gerbershausen sind mit dem Etappensieg zufrieden und fordern das Unternehmen auf, mit den Arbeitnehmervertretern zukunftsorientierte Lösungen für die Standorte zu erarbeiten.

Von: rw

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