27.07.2020 | Die Auffassung der IG Metall, dass Norma mit den örtlichen Betriebsräten verhandeln muss, hat das Arbeitsgericht Offenbach am heutigen Montag bestätigt (ArbG Offenbach Az 8 BV 12/20). Dem entsprechend wurde der Antrag des Arbeitgebers auf Einsetzung einer Einigungsstelle mit dem Gesamtbetriebsrat abgewiesen. Norma muss jetzt mit den beiden örtlichen Betriebsräten verhandeln. Die IG Metall zeigt sich sehr zufrieden mit dem erzielten Teilerfolg.